Während der "Staatsakt" früher fast nur Pflicht und die kirchliche Zeremonie das eigentliche Ereignis für das Brautpaar war, hat sich das Verhältnis heute angeglichen.
Viele Brautpaare möchten diesen ehemals der Kirche vorbehaltenen Rahmen auch bei der standesamtlichen Trauung erleben.
Die Spannweite bei den Feierlichkeiten der standesamtlichen Hochzeiten ist daher heutzutage sehr groß - von der schlichten Zeremonie zu zweit oder mit den engsten Freunden und Verwandten bis hin zur großen Themenhochzeit an ausgefallenen Locations.
Ebenso weit gefasst ist der Anspruch an das Standesamtbrautkleid - vor allem dann, wenn auf die Standesamtfeier keine kirchliche Trauung folgt und es hierfür das "eine" Kleid auszuwählen gilt.
Neben Kostümen und Anzügen sind daher Bräute, die im Hochzeitskleid erscheinen keine Seltenheit mehr.
Schließlich wurde die Kleiderordnung längst gelockert, erlaubt ist, was gefällt!